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Hansestadt Rostock geht von rechtskonformen Vergabeverfahren im Bereich der Abfallwirtschaft aus

Pressemitteilung vom 30.01.2009

Die Hansestadt Rostock geht davon aus, dass Vergabeverfahren im Bereich der Abfallwirtschaft rechtskonform mit geltendem EU-Recht verlaufen sind. Dies betrifft die Gründung der EVG, die Beauftragung im Rahmen des Entsorgungsvertrages sowie die Dienstleistungsverträge einschließlich der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der SR GmbH.

Mit Schreiben vom 28. April 2008 des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wurden der Hansestadt Rostock die Unterlagen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 29. Februar 2008 übergeben. Demnach hatte die Kommission die Bundesregierung aufgefordert, binnen zwei Monaten nach Eingang des Kommissionsschreibens eine Stellungnahme abzugeben. Bei dem EU-Schreiben Nr. 2007/4698 vom 29. Februar 2008 an die zuständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union handelt es sich um eine Beschwerde der Kommission der Europäischen Gemeinschaft aus dem Bereich des öffentlichen Auftragswesens.

Im Besonderen betrifft es die Vergabe von Dienstleistungsverträgen im Bereich der Abfallentsorgung der Hansestadt Rostock. Darüber wurde auch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit einer Informationsvorlage vom 4. Juni 2008 informiert. Auch weiterhin ist die Hansestadt Rostock sehr daran interessiert, die im Raum stehenden Vorwürfe aufzuklären.

Der Hansestadt Rostock ist derzeit kein neuer Schriftverkehr zum möglichen Klageverfahren der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Vergaben im abfallwirtschaftlichen Bereich bekannt. Daher ist eine Stellungnahme zu den Hintergründen der jetzt veröffentlichten Mitteilung über ein mögliches Klageverfahren für die Hansestadt Rostock auch nicht möglich.