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Hansestadt Rostock hat standesamtliche Aufgaben für Amt Warnow-West übernommen

Pressemitteilung vom 03.08.2011

Das Standesamt der Hansestadt Rostock wird bis zum 31. Dezember 2014 für den Zuständigkeitsbereich des Amtes Warnow-West die standesamtlichen Aufgaben übernehmen. Dies geht aus einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hervor, die nach Informationen des Rostocker Standesamtes bereits seit 1. Januar 2009 gilt.
Die Standesamtsverwaltungskosten werden jeweils auf der Grundlage der Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres ermittelt und dem Amt Warnow- West entsprechend seiner Einwohnerzahl anteilig berechnet.
Auch für das Amt Carbäk hat die Hansestadt Rostock standesamtliche Aufgaben übernommen.