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Hansestadt Rostock verbietet Hess-Gedenkaufmarsch

Pressemitteilung vom 17.08.2000

17. August 2000

Hansestadt Rostock verbietet Hess-Gedenkaufmarsch

Die Stadtverwaltung hat heute die Durchführung eines Gedenkmarsches zum 13. Todestag von Rudolf Hess am 19. August 2000 in Rostock verboten. Die Verbotsverfügung wird mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und mit einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die geplante Veranstaltung begründet. Dazu heißt es in der Verbotsverfügung: "Im Falle der ... geplanten Veranstaltung unter freiem Himmel ist eine unmittelbare Gefahr für die öffentlichen Sicherheit gegeben, der nicht sinnvoll durch Auflagen begegnet werden kann." Weiter heißt es in dem 24 Seiten umfassenden Schriftstück: "Solche Bestrebungen sind geeignet, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihr Ansehen im Ausland und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung in der Hansestadt Rostock zu gefährden."