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Hansestadt sucht 195 Schöffen

Pressemitteilung vom 10.10.2003

Die Hansestadt Rostock stellt derzeit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen sowie der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2005 bis 2008 auf.

Dabei handelt es sich um die Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit. Die Bürgerschaft, Verbände, Vereine und Institutionen können Bürger dafür vorschlagen. Wer Interesse hat, kann sich auch selbst um dieses Ehrenamt bewerben. Gesucht werden Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Sie müssen deutscher Staatsbürger sein und mindestens seit einem Jahr in Rostock wohnen. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kollegen. In der Regel gibt es zwölf Sitzungen im Jahr.

Die Vorschlagsliste muss durch die Hansestadt Rostock bis zum 1. Mai 2004 erstellt sein. In die Liste sind mindestens doppelt soviele Personen aufzunehmen, als tatsächlich als Schöffen und Hilfsschöffen benötigt werden. Durch das Landgericht wurden 195 Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen für die Hansestadt Rostock vorgegeben. Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt.

Ansprechpartner für Interessenten für das Amt des Erwachsenenschöffen ist Swea Plavius in der Rechtsstelle unter der Rufnummer 381-1163. Wer sich für das Amt des Jugendschöffen interessiert, sollte sich an das Jugendamt, Silka Hembus, Telefon 381- 2563, wenden.