Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung1 wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 5. April 2006 und dem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlassen:
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