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Hauptsatzung in dritter Fassung

Pressemitteilung vom 23.11.1999



Zehn anstelle von bislang neun Mitgliedern werden künftig in den Ausschüssen der Rostocker Bürgerschaft sitzen, wobei der Jugendhilfeausschuß mit 15 Mitgliedern eine Ausnahme bleibt. Das ergibt sich aus der dritten Änderung der Rostocker Hauptsatzung, die jetzt im „Städtischen Anzeiger“ veröffentlicht ist.

Mit dieser dritten Änderung der Rostocker Hauptsatzung erhalten auch die kleinen Fraktionen die Möglichkeit, in den Ausschüssen mitzuarbeiten. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dadurch soll erreicht werden, daß die einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederstärke in den Ausschüssen vertreten sind.

[Hauptsatzung]