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Hauptsatzung in neuer Fassung

Pressemitteilung vom 25.11.1999


Künftig zehn Mitglieder in den Bürgerschaftsausschüssen

Zehn anstelle von bislang neun Mitgliedern werden künftig in den Ausschüssen der Rostocker Bürgerschaft sitzen. Eine Ausnahme bildet der Jugendhilfeausschuß mit 15 Mitgliedern.

Mit dieser dritten Änderung der Rostocker Hauptsatzung erhalten auch die kleinen Fraktionen die Möglichkeit, in den Ausschüssen mitzuarbeiten. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dadurch soll erreicht werden, daß die einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederstärke in den Ausschüssen vertreten sind.

[Hauptsatzung]