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Haushalt der Hansestadt Rostock 2004 genehmigt

Pressemitteilung vom 14.05.2004

Der Haushalt der Hansestadt Rostock für das Jahr 2004 ist jetzt genehmigt. Der Erlass des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern als Kommunalaufsichtsbehörde liegt im Rathaus vor. Mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 19. Mai im "Städtischen Anzeiger" wird der Haushalt in Kraft treten. "Damit sind wir arbeitsfähig, Projekte können auf den Weg gebracht werden", informiert Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. Das Innenministerium würdigt in dem Erlass ausdrücklich die Konsolidierungs-Bemühungen der Hansestadt Rostock, insbesondere auch auf dem Gebiet der Einsparung von Personalkosten. "Die bisher erfolgten begrüßenswerten Schritte gemäß Haushaltssicherungskonzept der deutlichen die Anstrengungen der Stadt, bedürfen wegen der Weiterentwicklung der Finanzlage jedoch der Erweiterung und Fortführung", heißt es in dem Schreiben. Gewohnte Finanzstandards seien in Frage zu stellen. Neue freiwillige Leistungen und Erhöhungen einzelner Ansätze kämen grundsätzlich nicht in Betracht.

Das Innenministerium hat mit der Genehmigung zudem erneut Auflagen verfügt. So sind beispielsweise Stellenbesetzungen mit Bewerbern, die vorher nicht bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren, nur nach Zustimmung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zulässig. Die Finanzierung neuer Vorhaben der Stadt wird nur gestattet, wenn ihre Umsetzung in den Folgejahren ohne Kredite möglich ist. "Der Haushaltserlass entspricht der sehr kritischen Gesamtsituation der städtischen Finanzen. Das Ministerium bestätigt unsere Konsolidierungspolitik und drängt darauf, sie auszubauen. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zuweisungen des Landes kurzfristig nicht ansteigen werden", so Senator Sebastian Schröder.