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Haushaltsentwurf 2008: Konsolidierungsprozess wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt

Pressemitteilung vom 17.10.2007

Struktureller Fehlbetrag der Hansestadt Rostock wird weiter verringert

Die Hansestadt Rostock geht mit der neuen Haushaltsplanung 2008 einen weiteren Schritt in Richtung ausgeglichener Haushalt. Mit der Begrenzung der Ausgaben auf das unbedingt notwendige Maß ist eine Ausgabenreduzierung von insgesamt 5,3 Mio. Euro erreicht worden. Oberbürgermeister Roland Methling betont: „Es ist keine leichte Aufgabe, die oft auch unpopuläre Entscheidungen fordert. Dennoch werden wir von dem Ziel, bis zum Jahr 2009 einen ausgeglichen Haushalt für die Hansestadt Rostock zu erreichen, nicht abweichen.“

Insbesondere bei den Personalausgaben sind 7,7 Mio. Euro weniger als im Vorjahr veranschlagt. Auch die Verringerung der Haushaltsansätze der Gewerbesteuerumlage, der Zuschüsse an die Eigenbetriebe und Gesellschaften führen zu geringeren Ausgaben. Demgegenüber stehen allerdings höhere Aufwendungen für gesetzliche Leistungen der Sozialhilfe und Jugendhilfe mit allein rund 4,5 Mio. Euro.

Der Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2008 weist Einnahmen von 426,4 Mio. Euro und Ausgaben von 563,4 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein Fehlbedarf von 137 Mio. Euro.
Allerdings schlagen hier die Altfehlbeträge zu Buche. Ohne sie ergibt sich ein struktureller Fehlbedarf für 2008 in Höhe von 20,9 Mio. Euro.

Der Vermögenshaushalt 2008 umfasst ein Volumen von 73,1 Mio. Euro und enthält somit gegenüber dem Planjahr 2007 (1. Nachtragshaushalt) eine Reduzierung in den Einnahmen und Ausgaben von 3,7 Mio. Euro. Die Zuweisungen von Bund und Land in Höhe von 44,6 Mio. Euro sind insbesondere für die Investitionstätigkeit der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften vorgesehen. Außerdem werden im kommenden Jahr unter anderem 13,2 Mio. Euro für Baumaßnahmen bereitgestellt. Dazu zählen unter anderem der Schulersatzbau Grundschule „John Brinckman“, die Sanierung der Lehrschwimmhalle und der Baustart für den ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft.

Die Hansestadt Rostock hat gemäß § 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich bzw. zur schnellstmöglichen Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit. Dieser Grundsatz findet sich auch im Haushaltsentwurf der Stadt für das Jahr 2008.

Der Haushaltsplan stellt sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Hansestadt gegenüber, die im Jahresverlauf erwartet werden. Ziel ist eine reine Kostendeckung, d.h. die Einnahmen sollen genau so hoch sein wie die Ausgaben. Dieses Ziel ist in der Finanzplanung für 2009 fest avisiert.