Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock
für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund der §§ 47 ff. KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft am 01.02.2006 und mit Teilgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird 1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 378.685.700 EUR
in der Ausgabe auf 533.402.900 EUR
und 2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 90.258.000 EUR
in der Ausgabe auf 90.258.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag für Kredite
für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen auf 22.192.000 EUR
davon für Zwecke
der Umschuldung 18.264.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 6.765.900 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 249.788.600 EUR
Der in § 2 Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird mit einem Betrag in Höhe von 3.781.000 EUR genehmigt.
Der in § 2 Ziffer 3 festgelegte Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 188.000.000 EUR unter folgender Auflage genehmigt:
Die Hansestadt Rostock hat monatlich über den Stand der Inanspruchnahme von Kassenkrediten zu berichten. Der Mitteilung ist eine Liquiditätsvorschau für die nächsten 3 Monate beizufügen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v.H.
2. Gewerbesteuer 440 v.H.
§ 4
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 61.817.000 EUR
die Aufwendungen auf 61.787.000 EUR
der Jahresgewinn auf 30.000 EUR
der Jahresverlust auf 0 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 2.450.000 EUR
die Ausgaben auf 2.450.000 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsfördermaßnah-
men auf 1.350.000 EUR
davon für Zwecke
der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächti-
gungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der
Kassenkredite auf 6.200.000 EUR
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 16.664.000 EUR
die Aufwendungen auf 16.635.300 EUR
der Jahresgewinn auf 28.700 EUR
der Jahresverlust auf 0 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 17.134.100 EUR
die Ausgaben auf 17.134.100 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsfördermaß-
nahmen auf 3.230.000 EUR
davon für Zwecke
der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächti-
gungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der
Kassenkredite auf 1.000.000 EUR
§ 6
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde" werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 3.148.200 EUR
die Aufwendungen auf 4.503.100 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 1.354.900 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 647.200 EUR
die Ausgaben auf 637.800 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsförder-
maßnahmen auf 0 EUR
davon für Zwecke der
Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 314.000 EUR
Gemäß § 49 i. V. m. § 64 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Stellenübersicht des Eigenbetriebes mit Auflagen genehmigt.
Gemäß § 49 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Teilgenehmigung erfolgte am 24.10. 2006.
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird bekannt gegeben, dass die Haushaltsatzung mit Anlagen für das Jahr 2006 vom 01.11.2006 bis 10.11.2006 (7 Werktage während der Dienststunden von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr in der St. Georg-Straße 109, 3. Etage, Zimmer 325) zur Einsicht öffentlich ausliegt.
Rostock, den 25.10.2006
(Siegel)
Roland Methling
Oberbürgermeister