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Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 01.11.2006



Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock
für das Haushaltsjahr 2006

Aufgrund der §§ 47 ff. KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft am 01.02.2006 und mit Teilgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird 1.     im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf    378.685.700 EUR
    in der Ausgabe auf         533.402.900 EUR
    und 2.    im Vermögenshaushalt        
    in der Einnahme auf    90.258.000 EUR
    in der Ausgabe auf        90.258.000 EUR
    festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.    der Gesamtbetrag für Kredite
    für Investitionen und Investitions-
    fördermaßnahmen auf         22.192.000 EUR
    davon für Zwecke
    der Umschuldung 18.264.000 EUR

2.    der Gesamtbetrag der Verpflich-
    tungsermächtigungen auf         6.765.900 EUR

3.    der Höchstbetrag der Kassen-
    kredite auf             249.788.600 EUR

Der in § 2 Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird mit einem Betrag in Höhe von 3.781.000 EUR genehmigt.

Der in § 2 Ziffer 3 festgelegte Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 188.000.000 EUR unter folgender Auflage genehmigt:

Die Hansestadt Rostock hat monatlich über den Stand der Inanspruchnahme von Kassenkrediten zu berichten. Der Mitteilung ist eine Liquiditätsvorschau für die nächsten 3 Monate beizufügen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)        440 v.H.

2. Gewerbesteuer                 440 v.H.

§ 4

Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" werden festgesetzt:

1.    im Erfolgsplan
    die Erträge auf        61.817.000 EUR
    die Aufwendungen auf    61.787.000 EUR
    der Jahresgewinn auf    30.000 EUR
    der Jahresverlust auf        0 EUR

2.    im Vermögensplan
    die Einnahmen auf        2.450.000 EUR
    die Ausgaben auf        2.450.000 EUR

3.    der Gesamtbetrag der Kredite
    für Investitionen und
    Investitionsfördermaßnah-
    men auf             1.350.000 EUR
    davon für Zwecke
    der Umschuldung    0 EUR

4.    der Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächti-
    gungen auf             0 EUR

5.    der Höchstbetrag der
    Kassenkredite auf        6.200.000 EUR

§ 5

Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" werden festgesetzt:

1.     im Erfolgsplan
    die Erträge auf        16.664.000 EUR
    die Aufwendungen auf    16.635.300 EUR
    der Jahresgewinn auf     28.700 EUR
    der Jahresverlust auf        0 EUR

2.    im Vermögensplan       
    die Einnahmen auf        17.134.100 EUR
    die Ausgaben auf        17.134.100 EUR

3.    der Gesamtbetrag der Kredite
    für Investitionen und
    Investitionsfördermaß-
    nahmen auf        3.230.000 EUR
    davon für Zwecke
    der Umschuldung    0 EUR

4.    der Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächti-
    gungen auf             0 EUR

5.    der Höchstbetrag der
    Kassenkredite auf        1.000.000 EUR

§ 6

Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde" werden festgesetzt:

1.     im Erfolgsplan
    die Erträge auf        3.148.200 EUR
    die Aufwendungen auf    4.503.100 EUR
    der Jahresgewinn auf        0 EUR
    der Jahresverlust auf     1.354.900 EUR

2.    im Vermögensplan       
    die Einnahmen auf        647.200 EUR
    die Ausgaben auf        637.800 EUR

3.    der Gesamtbetrag der Kredite
    für Investitionen und
    Investitionsförder-
    maßnahmen auf             0 EUR
    davon für Zwecke der
    Umschuldung             0 EUR    

4.    der Gesamtbetrag der Verpflich-
    tungsermächtigungen auf        0 EUR

5.    der Höchstbetrag der Kassen-
    kredite auf        314.000 EUR

Gemäß § 49 i. V. m. § 64 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Stellenübersicht des Eigenbetriebes mit Auflagen genehmigt.

Gemäß § 49 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006 mit Auflagen genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Teilgenehmigung erfolgte am 24.10. 2006.

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird bekannt gegeben, dass die Haushaltsatzung mit Anlagen für das Jahr 2006 vom 01.11.2006 bis 10.11.2006 (7 Werktage während der Dienststunden von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr in der St. Georg-Straße 109, 3. Etage, Zimmer 325) zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Rostock, den 25.10.2006

(Siegel)

Roland Methling
Oberbürgermeister