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Haushaltssatzung tritt am 1. November in Kraft

Pressemitteilung vom 25.10.2006

Die Kommunalaufsicht im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt eine Teilgenehmigung für den Haushalt 2006 der Hansestadt Rostock erteilt. Diese Zustimmung ist mit zahlreichen Auflagen verbunden. So ist parallel zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2007 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das alle Maßnahmen enthält, die einen Ausgleich des strukturellen Fehlbedarfes bis zum Jahr 2009 ermöglichen. Beide Dokumente sind bis spätestens 15. Juli 2007 durch die Bürgerschaft zu beschließen. Darüber hinaus muss der Altfehlbetrag jährlich um mindestens zehn Prozent verringert werden. Dazu sind Beteiligungen und Grundstücke zu veräußern.

Im laufenden Haushaltsjahr sind mindestens 30 Mio. Euro des bisher geplanten strukturellen Defizits in Höhe von insgesamt 70 Mio. Euro einzusparen. Dazu ist eine allumfassende Haushaltssperre zu erlassen. Frei werdende Stellen sind für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht wieder zu besetzen. Nachbesetzungen dürfen nur aus dem vorhandenen Personalbestand erfolgen, sofern die Aufsichtsbehörde bei besonderen Berufsgruppen nicht einer Neubesetzung zustimmt.

Die Aufsichtsbehörde schätzt ein, dass die Vorschläge des Landesrechnungshofes zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes zielführend und umsetzbar seien. Dennoch stehe die Hansestadt Rostock im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in der Verantwortung für die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels, bis 2009 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Der Hansestadt Rostock stehen im laufenden Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt insgesamt 533,4 Mio. Euro Ausgaben und im Vermögenshaushalt, aus dem die Investitionen bestritten werden, 90,3 Mio. Euro zur Verfügung. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 378,7 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt gegenüber. Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird auf 250 v.H. festgesetzt. Für die Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) und die Gewerbesteuer gilt der Hebesatz von 440 v.H. Die Haushaltssatzung tritt mit Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt "Städtischer Anzeiger" am 1. November 2006 in Kraft.