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Haushaltssicherungskonzept vorgestellt

Pressemitteilung vom 26.01.2001

26. Januar 2001

Haushaltssicherungskonzept vorgestellt

Das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock für den Zeitraum von 2001 bis 2004 wurde heute vom Senator für Finanzen und Wirtschaft, Dieter Schörken, und dem Vorsitzenden des Finanzausschusses der Bürgerschaft, Karl Scheube, vorgestellt. Der Haushaltsplanentwurf 2001 weist ein Defizit von 35,4 Mio. DM aus. Der Bürgerschaft wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2001 vorgeschlagen, Mittel der Allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 23,3 Mio. DM, deren Einsatz 1999 und 2000 nicht erforderlich war, einzusetzen. Ohne diese Einsatzmöglichkeit würde der Haushalt 2001 ein Defizit von über 58,7 Mio. DM ausweisen.

Defizite 2001 bis 2004
in Mio. DM   2001 2002 2003 2004 Einnahmen Verwaltungshaushalt 737,8 702,2 709,5 718,1 Ausgaben Verwaltungshaushalt 773,2 776,8 788,9 787,9 Haushaltsfehlbedarf 35,4 74,6 79,4 69,8

Damit ist die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock in dem Sinne, dass mit den laufenden Einnahmen dauerhaft die regelmäßigen und laufenden Ausgaben gedeckt werden können, nicht mehr gegeben. Ein Beitrag des Verwaltungshaushaltes zur Finanzierung von Investitionen ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

Den Haushaltsausgleich über einen weiteren Vermögensverzehr zu finanzieren, ist kurzfristig sicher möglich, führt jedoch nicht zum Abbau des strukturellen Defizites. Nur eine konsequente dauerhafte Ausgabenreduzierung/Einnahmeerhöhung in Höhe von 70,0 Mio. DM kann die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock wieder herstellen.

Die Wiederherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit nur über eine Einnahmeerhöhung zu erwarten, ist unrealistisch.

Es muß davon ausgegangen werden, dass angesichts

- der schlechten wirtschaftlichen Aussichten in den neuen Ländern
- der Wirkungsprinzipien des Finanzausgleiches
- der Klein- und Kleinstgemeindestruktur von Mecklenburg-Vorpommern und
- der im Jahre 2005 drohenden Neuregelung des Länderfinanzausgleiches

die Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock über die Einnahmeseite ausgeschlossen erscheint. Nur die konsequente dauerhafte Ausgabenreduzierung wird das strukturelle Problem beseitigen.

Ein ausgeglichener Jahresetat eröffnet auch neue Chancen, die Gestaltungsspielräume für Politik und Verwaltung zu verbessern. Diese Chancen können noch gesteigert werden, wenn es gelänge, den Haushalt nicht nur auszugleichen, sondern darüber hinaus Überschüsse zu erwirtschaften.

Allerdings eröffnen sich diese Chancen nur dann, wenn die in den letzten Jahren von Bund und Land in verstärktem Maße auf die Gemeinden abgewälzten zusätzlichen Belastungen nicht noch weiter gesteigert werden (Einhaltung des Konnexitätsprinzips).

Die 1999 begonnene Arbeit der Hauptarbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung ist mit der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2001 nicht abgeschlossen. Der bisher erreichte Konsolidierungseffekt für das Jahr 2001 in Höhe von 8,5 Mio. DM ist noch nicht ausreichend, um den geplanten Haushaltsfehlbedarf 2001 in Höhe von 35,4 Mio. DM abzubauen. Weitere Vorschläge zu Ausgabereduzierungen sind erforderlich sowie eine straffe Kontrolle der Umsetzung der zu beschließenden Maßnahmen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen sind im Haushaltssicherungskonzept 2001 in vier Ausgabenschwerpunkte und einen Einnahmeschwerpunkt gegliedert:

1. Reduzierung der Personalausgaben durch Stellenabbau - Anpassung des Stellenvolumens der Stadtverwaltung an den jährlich zu erwartenden Einwohnerrückgang

- Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch altersbedingtes Ausscheiden
- Aufhebung von Arbeitsverträgen bei Zahlung von Abfindungen/eventuell Rentenausgleich
- Altersteilzeit
- Überführung von Aufgaben und Personal an Dritte (Ausgliederung)
- betriebsbedingte Kündigungen
- Straffung der Verwaltungsorganisation
- Ausgliederung von Aufgaben

Mögliche Einsparung 2001 bis 2004: ca. 72,5 Mio. DM

2. Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes

- Energieoptimierung
- Reduzierung von Mietverhältnissen
- Reduzierung von Ausgaben der Fahrzeugunterhaltung
- Optimierung der Gebäudeverwaltung

Mögliche Einsparung 2001 bis 2004: ca. 5,5 Mio. DM

3. Reduzierung der Zuweisungen und Zuschüsse

- Kommunale Beteiligungen
- Privatisierung von Gesellschaften

Mögliche Einsparung 2001 bis 2004: ca. 11,1 Mio. DM

4. Begrenzung der Nettoneuverschuldung

5. Einnahmeverbesserungen

- Überarbeitung von Entgeltordnungen und Gebührensatzungen
- Einführung Zweitwohnungssteuer
- Einführung eines Benutzerentgeltes Stadtbibliothek
- Gewinnabführung Gesellschaften

Mögliche Einnahmeverbesserung 2001 bis 2004: ca. 29,7 Mio. DM

Konsolidierungseffekt 2001 bis 2004 insgesamt: ca. 118,8 Mio. DM

Demgegenüber stehen Haushaltsfehlbedarfe in Höhe von 259,2 Mio. DM. Somit erreichen die Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2001 bis 2004 nicht den in der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen jährlichen Haushaltsausgleich.

Um dieses Ziel zu erreichen, d.h. kommunalpolitisch selbständig handeln zu können und weiter in die Zukunft der Stadt investieren zu können, ist das Haushaltssicherungskonzept 2001 der Hansestadt Rostock die notwendige Entscheidungsgrundlage.

Den Abgeordneten wird heute das Haushaltssicherungskonzept 2001 übergeben. Die Bürgerschaft wird in ihrer Sitzung am 7. März 2001 über das Haushaltssicherungskonzept befinden.