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Hebesatzerhöhung 2006 für die Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Pressemitteilung vom 14.07.2006

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 1. Februar 2006 mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 u.a. beschlossen, die Realsteuerhebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr von 420 auf 440 v.H. zu erhöhen.

Eine Umsetzung dieses Beschlusses in Form der Festsetzung der höheren Steuerbeträge war bislang durch die Verwaltung nicht möglich, da die Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht genehmigt ist.

Die Hansestadt Rostock bittet die Steuerpflichtigen sich darauf einzurichten, dass die geänderten Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Hebesatzerhöhungen bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2006 voraussichtlich erst im Monat September 2006 ergehen und somit eine Nachzahlung des daraus resultierenden Betrages im letzten Quartal des Jahres 2006 fällig wird.