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Hinweise zu Schneelasten auf Dächern

Pressemitteilung vom 02.02.2010

Grundsätzlich sind Bauherrn bzw. Eigentümer dafür verantwortlich, dass ihre baulichen Anlagen während der gesamten Nutzungszeit standsicher sind gemäß der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Darauf weist das Bauamt im Zusammenhang mit Anfragen zum Ausmaß der Gefährdungen für Dächer von Gebäuden hin, die von den starken Schneefällen der letzten Tage ausgehen.

Wenn die auf einem Flachdach vorhandene Schneehöhe von ca. 45 cm deutlich überschreitet, sollte durch die Eigentümer eine Räumung des Schnees veranlasst werden. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wenn sich auf Teilbereichen des Daches Schneeanhäufungen, sogenannte Schneesäcke, gebildet haben. Diese Schneesäcke können z. B. durch Abrutschen von Schnee von höheren Gebäudeteilen oder durch Verwirbelungen des Schnees infolge von Wind entstehen. Wenn das Dach für derartige Schneeanhäufungen nicht bemessen ist, sind diese Bereiche in jedem Falle zu räumen. Sofern Eigentümer nicht beurteilen können, ob das Dach für eine Schneesackbildung ausreichend bemessen ist, sollte zur Überprüfung der Konstruktion ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden.

Beim Räumen des Schnees von den Dächern sind die allgemein gültigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes oder des Brandschutz- und Rettungsamtes zur Verfügung.