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Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für die Europa- und Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 23.04.2014

Wahlberechtigte, die am 25. Mai 2014 nicht in ihrem Wahlraum wählen können, haben die Möglichkeit Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wer kann Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen?
Jede/r Wahlberechtigte, die/der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.

Wie erfolgt die Antragsstellung? Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu erfolgen. Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können den Antrag online stellen unter www.rostock.de/briefwahl. Dabei werden Sie auf einen externen Server umgeleitet.
  • Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag. Dieser muss mindestens Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und Ihre gewünschte Zustellanschrift beinhalten. Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift möglich und zu schicken an: briefwahl@rostock.de.
  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie sich den Antrag unter www.rostock.de/briefwahl auch herunterladen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular ebenfalls an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.
  • Sie können den "Antrag auf Erteilung der Wahlscheine" auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:

    Hansestadt Rostock
    Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
    Warnowallee 31
    18103 Rostock
    bzw.: Fax: 0381 381-1830

    Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis spätestens 03.05.2014 zugestellt.
  • Die mündliche Beantragung ist ab 05. Mai 2014 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle ebenfalls möglich.

Wie bzw. ab wann erfolgt der Versand der Wahlscheine/Briefwahlunterlagen?
Der Versand der Wahlscheine/Briefwahlunterlagen erfolgt ab 23. April 2014. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt.

Bis wann müssen die Unterlagen bei der Wahlbehörde sein?
Ihre Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln und den unterschriebenen Wahlscheinen müssen spätestens am Wahlsonntag (25. Mai 2014) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Wo und wann kann man die Briefwahlunterlagen abholen bzw. die Briefwahl durchführen?
Die Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und
Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der Briefwahl ist
dort möglich.
Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock wie folgt:

Warnowallee 31 / 1. Etage / links
Rostock/Lütten Klein
Tel.: 0381 381-1820
Fax: 0381 381-1830
E-Mail: briefwahl@rostock.de

Montag, 05. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 06. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 07. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 08. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 09. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 12. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 13. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 14. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 15. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 16. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 19. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 20. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 21. Mai 2014 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 22. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 23. Mai 2014 von 8.30 bis 18.00 Uhr

Im Falle der plötzlichen Erkrankung werden Briefwahlunterlagen auch am:

Samstag, 24. Mai 2014 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag, 25. Mai 2014 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

aus- und zugestellt.

Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Briefwahl und zum Wählerverzeichnis zur Verfügung.