Hundesteuer für 1999 wird fällig
Pressemitteilung vom
Sehr geehrte Hundehalter,
wir möchten Sie hiermit daran erinnern, daß am 1. Juli die Hundesteuer für das Jahr 1999 fällig wird. Die zu entrichtende Summe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Hundesteuerbescheid. Bitte vergessen Sie nicht, die Steuer zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Dadurch vermeiden Sie unnötige Säumnis- und Mahngebühren.Ihre Einzahlungen können Sie auf folgende Konten der Hansestadt Rostock vornehmen:
Bankverbindungen:
Ostseesparkasse (BLZ 130 50 000) Konto 205 600 000
Deutsche Bank (BLZ 130 70 000) Konto 116 8038
Commerzbank (BLZ 130 40 000) Konto 101 8001
Dresdner Bank (BLZ 130 80 000) Konto 291 885 700
Volksbank (BLZ 130 91 174) Konto 902 500.
Bei Steuerzahlern, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer von der Stadtkasse automatisch eingezogen. Leider ist noch nicht jeder Hundehalter der Hansestadt Rostock im Besitz einer gültigen Steuermarke und entrichtet keine Hundesteuer. Deshalb werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen in den Wohngebieten der Hansestadt Rostock stattfinden, die Kontrollkräfte weisen sich dabei unaufgefordert mit ihrem Dienstausweis aus.
Bitte achten Sie darauf, daß Ihr Hund außerhalb des Hauses oder Grundstückes die Marke sichtbar tragen muß. Sie ist den beauftragten Kontrollkräften der Hansestadt Rostock bei den stattfindenden Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen.
Auch das Ende der Hundehaltung sollten Sie in ihrem eigenen Interesse unverzüglich anzeigen. Die Steuerberechnung erfolgt dann nur für den anteiligen Zeitraum des Kalenderjahres und endet mit dem Monat, in dem die Hundehaltung endete. Versäumen Sie es in diesem Falle bitte nicht, die Hundemarke zurückzugeben.
Für Fragen zur Erhebung der Hundesteuer und zur Meldung der Hundehaltung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern zur Verfügung. Sie erreichen uns während der Besucherzeiten:
Die - Fr 9 Uhr bis 12 Uhr
Die 14 Uhr bis 18 Uhr
Mi - Do 14 Uhr bis 15 Uhr
An der Hege 9, Zimmer 222 (Bürocontainer hinter dem Rathaus) bzw. telefonisch unter der Nummer 3 81 11 72. Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortsämtern Ihrer Wohngebiete Ihre Anliegen entgegen.