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Hundesteuer wird wieder fällig

Pressemitteilung vom 27.06.2000



Sehr geehrte Hundehalter und Hundehalterinnen,

wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass am 1. Juli die Hundesteuer für das Jahr 2000 fällig wird. Die zu entrichtende Summe entnehmen Sie bitte Ihrem Hundesteuerbescheid des Jahres 2000.

Bitte versäumen Sie nicht, die Steuer zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Dadurch vermeiden Sie unnötige Säumnis- und Mahngebühren.

Ihre Einzahlungen können Sie auf folgende Konten der Hansestadt Rostock, unter Angabe Ihrer Personenkontonummer, vornehmen:

Bankverbindungen:
Ostseesparkasse (BLZ 130 500 00) Kto.-Nr. 205 600 000
Deutsche Bank (BLZ 130 700 00) Kto.-Nr. 1 168 038
Commerzbank (BLZ 130 400 00) Kto.-Nr. 1 018 001
Dresdner Bank (BLZ 130 800 00) Kto.-Nr. 291 885 700
Volksbank (BLZ 130 911 74) Kto.-Nr. 902 500
Vereins- und Westbank (BLZ 200 300 00) Kto.-Nr. 19 565 499

Bei Steuerzahlern, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer von der Stadtkasse automatisch eingezogen.

Leider ist noch nicht jeder Hundehalter der Hansestadt Rostock im Besitz der neuen orangefarbenen Hundemarke, die für die Jahre 2000 bis 2002 gültig ist und entrichtet die Hundesteuer. Deshalb werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen in den Wohngebieten der Hansestadt Rostock stattfinden, die Kontrollkräfte weisen sich dabei unaufgefordert mit ihrem Dienstausweis aus.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund außerhalb des Hauses oder Grundstückes die Marke sichtbar tragen muss. Sie ist den beauftragten Mitarbeitern der Hansestadt Rostock bei den stattfindenden Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Auch das Ende der Hundehaltung sollten Sie, in Ihrem eigenen Interesse, unverzüglich anzeigen. Die Steuerberechnung erfolgt dann nur für den anteiligen Zeitraum des Kalenderjahres und endet mit dem Monat, in dem die Hundehaltung endete. Versäumen Sie es in diesem Falle bitte nicht, die Hundemarke zurückzugeben.

Sollten Sie bislang versäumt haben, Ihren Hund anzumelden, bzw. haben Sie darüber hinaus Fragen zur Erhebung der Hundesteuer, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns während der Besucherzeiten:

Die. bis Fr.    9 Uhr - 12 Uhr
Die.        14 Uhr - 18 Uhr
Mi.bis Do.    14 Uhr - 15 Uhr

Neuer Markt 3, Zimmer 301a (im ehemaligen Postgebäude) bzw. telefonisch unter der Nummer 3 81-20 46. Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortsämtern Ihrer Wohngebiete Ihre Anliegen entgegen.