Hundesteuer wird zum 1. Juli fällig
Pressemitteilung vom
Am 1. Juli wird wieder die Hundesteuer für das Jahr 2003 fällig, teilt das Amt für Controlling, Finanzen und Steuern mit. Die Summe ist dem letzten Hundesteuerbescheid zu entnehmen. Wer es versäumt, die Steuer zum Fälligkeitstermin zu entrichten, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. Einzahlungen können auf die Konten der Hansestadt Rostock bei
der Deutschen Kreditbank AG Kto.- Nr. 100 321, BLZ 130 500 00;
der Ostseesparkasse Rostock Kto.- Nr.0 205 600 000, BLZ 130 500 00;
der Deutschen Bank AG Rostock Kto.- Nr. 1 168 038, BLZ 130 700 00
und der Vereins- und Westbank Rostock Kto.- Nr. 19 565 499, BLZ 200 300 00
vorgenommen werden. Bei Steuerzahlern, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer von der Stadtkasse automatisch eingezogen.
Leider ist noch nicht jeder Hundehalter der Hansestadt Rostock im Besitz einer gültigen Hundemarke und entrichtet die Hundesteuer. Deshalb werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen in den Wohngebieten der Hansestadt Rostock stattfinden. Die Kontrollkräfte weisen sich dabei unaufgefordert mit ihrem Dienstausweis aus. Hundebesitzer sollten darauf achten, dass der Hund außerhalb des Hauses oder Grundstückes die Marke sichtbar tragen muss. Sie ist den beauftragten Mitarbeitern der Hansestadt Rostock bei den Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Auch das Ende der Hundehaltung sollten die Tierfreunde in ihrem eigenen Interesse unverzüglich anzeigen. Die Steuerberechnung erfolgt dann nur für den anteiligen Zeitraum des Kalenderjahres und endet mit Ablauf des Monat, in dem die Hundehaltung endete. Die Hundemarke sollte zurückgegeben werden.
Wer es bislang versäumt hat, seinen Hund anzumelden oder darüber hinaus Fragen zur Hundesteuer hat, dem stehen die Mitarbeiter des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern gern zur Verfügung. Sie sind erreichbar während der Sprechzeiten Dienstag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch bis Donnerstag 14.00 Uhr - 15.00 Uhr, Neuer Markt 3 - 8, Zimmer 301 a, bzw. telefonisch unter der Nummer 381-2046. Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiter in den Ortsämtern Anliegen entgegen.