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Illegale Müllentsorgung vor Recyclinghöfen verboten

Pressemitteilung vom 27.11.2001

27. November 2001

Illegale Müllentsorgung vor Recyclinghöfen verboten

Illegal abgelagerter Müll vor den Türen der Recyclinghöfe hat sich in den letzten Wochen zu einem ernsten Umweltproblem entwickelt. Immer wieder werden Autofahrer beobachtet, die ihre Abfallsäcke außerhalb der Öffnungszeiten einfach vor den Eingangstoren der Recyclinghöfe entsorgen. „Dies ist grundsätzlich verboten“, unterstreicht Thomas Schmidt vom Rostocker Unweltamt. Die Verursacher begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Mark belegt werden. Schwere Verstöße werden bei der Polizei angezeigt. Zahlreiche in den letzten Wochen auf frischer Tat gestellten Täter werden jetzt bestraft. Das Umweltamt hat bereits weitere Kontrollen vor den Recyclinghöfen der Hansestadt in nächster Zeit angekündigt.

Auf den vier Recyclinghöfen der Hansestadt können während ihrer Öffnungszeiten diverse Abfälle wie Sperrmüll, Schrott, Grünschnitt und Elektrogeräte entsorgt werden. Zu den Recyclinghöfen gehören der Recyclinghof Dierkow, Dierkower Damm,Telefon (0171) 6 97 45 92, geöffnet Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr sowie Sonnabend von 8 bis 12 Uhr; der Recyclinghof Nordwest (Stadtentsorgung Rostock, Betriebsteil Nordwest), Koppelweg 1, Telefon 4 59 32 50, geöffnet Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Sonnabend von 9 bis 16 Uhr; der Recyclinghof Südstadt, Zur Mooskuhle 1, Telefon 44 10 22, geöffnet Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr sowie Sonnabend von 8 bis 12 Uhr und der Recyclinghof Reutershagen,

E.-André-Straße 54, Telefon 8 00 48 75, geöffnet Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr und
Sonnabend von 8 bis 12 Uhr.   l i