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In der Tessiner Straße ab sofort Tempo 50

Pressemitteilung vom 14.05.2009

Ab morgen, Freitag, dem 15. Mai 2009, wird in der Tessiner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur noch 50 km/h betragen. Darauf weist das Stadtamt hin. Abschnittsweise wird außerdem die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit dem Zusatz „bei Nässe“ angeordnet.

Die Unfallkommission der Hansestadt Rostock hatte im Zusammenwirken mit der unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Straßenbaulastträger und der Polizei im Zuge der Bewertung und Maßnahmenableitung zu Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien an exponierten Straßenabschnitten die Griffigkeit der jeweiligen Fahrbahnbeläge prüfen lassen. Im Ergebnis der festgestellten Unterschreitungen von Grenz- und Schwellwerten im Bereich der Tessiner Straße (Landstraße 191) wurde die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bisher 60 km/h als erste verkehrssichernde Maßnahme angeordnet.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich auf diese Veränderungen einzustellen.