Home
Navigation

Information des Jugendamtes an alle Bezieher von Unterhaltsvorschussleistungen zur Änderung der Regelbeträge ab 1. Juli 2003

Pressemitteilung vom 25.06.2003






Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt,
betragen ab 1. Juli 2003 in den für die Unterhaltsvorschussgewährung maßgeblichen Altersstufen (gemäß § 1612 a (3) BGB):

183,00 EUR bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bisher: 174,00 EUR)

222,00 EUR bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (bisher: 211,00 EUR).

Unter Berücksichtigung der Anrechnung des hälftigen Erstkindergeldes ergeben sich somit folgende Beträge: x 1. Altersstufe 2. Altersstufe Regelbetrag 183,00 EUR 222,00 EUR abzüglich des hälftigen Erstkindergeldes 77,00 EUR 77,00 EUR Auszahlungsbetrag 106,00 EUR 145,00 EUR

Die Auszahlbeträge gelten, wenn Unterhaltsvorschuss in voller Höhe bewilligt wurde bzw. wird. Sofern Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils erfolgen, sind diese auf die o.g. Beträge anzurechnen und vermindern damit, wie in der Vergangenheit, die Auszah-
lungsbeträge.                         Georg Horcher
Amtsleiter

  x x

   i