Informationen für Tierhalter
Pressemitteilung vom
27. Juni 2000
Informationen für Tierhalter
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert
Die Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und anderer tierseuchenrechtlicher Vorschriften vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 531) enthält Veränderungen, die Tierhalter, Viehhandelsunternehmen und Viehtransportunternehmen betreffen.
Tierhalter sind verpflichtet, Tierhaltungen, unabhängig vom Zweck der Haltung, spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt für die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Truthühnern, Bienenvölker und Einhufern. Auch Änderungen sind anzuzeigen.
Neu ist die Anzeigepflicht für die Haltung von Bienenvölkern und Einhufern. Außerdem ist die Anzeigepflicht unabhängig vom Zweck der Haltung, gilt also auch für Hobbyhaltungen der entspechenden Tierarten. Bisher noch nicht erfolgte Anzeigen sind unverzüglich, spätestens bis zum 30. Juni 2000, nachzureichen. Sie haben in schriftlicher Form zu erfolgen.
Ordnungswidrig im Sinne des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nicht nachkommt. Auf die von dieser Anzeige unabhängigen Meldepflicht für Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Geflügel bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (Behördenzentrum, PF 110163, 17041 Neubrandenburg) wird hingewiesen. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rostock
Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock, Fax 3 81 86 90.