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Na­vi­ga­ti­on

In­for­ma­tio­nen zur Ent­sor­gung von Alt­fahr­zeu­gen

Pres­se­mit­tei­lung vom 26.02.2009

Mit ei­nem Falt­blatt in­for­miert das Amt für Um­welt­schutz jetzt über die Ent­sor­gung von Alt­fahr­zeu­gen. Es rich­tet sich an al­le Fahr­zeug­hal­ter, die sich ih­res al­ten Fahr­zeu­ges ent­le­di­gen wol­len, weil es kei­nen Markt­wert mehr be­sitzt, nicht mehr zu­ge­las­sen ist oder die Zu­las­sung nicht mehr ver­län­gert wird. Er­läu­te­run­gen der nach Alt­fahr­zeug-Ver­ord­nung vor­ge­schrie­be­nen Ent­sor­gungs­we­ge sind eben­so ent­hal­ten wie Hin­wei­se auf mög­li­che Ge­set­zes­ver­stö­ße. Das Falt­blatt liegt in den Orts­äm­tern und auf den Re­cy­cling­hö­fen, bei der Stadt­ent­sor­gung Ros­tock GmbH, bei der Zu­las­sungs­stel­le und im Amt für Um­welt­schutz aus.