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Informationsveranstaltung zur Eröffnungsbilanz am 28. Januar im Rathaus

Pressemitteilung vom 21.01.2016

Am Donnerstag, 28. Januar 2016, ab 17 Uhr findet im Bürgerschaftssaal des Rathauses der Hansestadt Rostock eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle interessierten Rostockerinnen und Rostocker statt. Neben der Erläuterung der wesentlichen Bilanzpositionen werden interessante Fakten zu konkreten Vermögens- und Schuldenwerten der Hansestadt Rostock vorgestellt.

Finanzsenator Dr. Chris Müller erläutert: „Die Eröffnungsbilanz stellt als eine Art von Inventur die Vermögens- und Schuldenlage unserer Kommune dar. Sie vermittelt einen guten Überblick der wirtschaftlichen Situation der Hansestadt Rostock und bildet die Ausgangslage für alle künftigen Jahresabschlüsse der Stadt. Die Eröffnungsbilanz belegt, dass die Hansestadt Rostock insgesamt finanziell gesund aufgestellt ist. Sie zeigt aber auch, wie wichtig Investitionen und Schuldenabbau sind, wenn wir das Vermögen unserer Stadt für zukünftige Generationen erhalten wollen."

Die bundesweite Reform des Haushalts- und Rechnungswesens stellte auch die Hansestadt Rostock vor enorme Herausforderungen. In Abkehr von der kameralistischen Darstellung der zahlungswirksamen Vorgänge eines Haushaltsjahres werden nunmehr das Vermögen und die Schulden in Form einer Bilanz sowie die Erträge und Aufwendungen aber auch die Einzahlungen und Auszahlungen anhand der kommunalen Leistungen in Form eines Produkthaushaltes dargestellt.

Verbindlicher Termin für die Einführung der kommunalen Doppik für alle Gemeinden und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern war der 1. Januar 2012. Bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 hat die Hansestadt Rostock Haushaltssatzungen und –pläne entsprechend der Systematik des so genannten Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens aufgestellt.

Für die abschließende Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens war eine vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher kommunaler Vermögens- und Schuldenpositionen zum Stichtag der Einführung der kommunalen Doppik in Form einer Eröffnungsbilanz erforderlich. Im dritten Quartal 2015 konnte die erstmalige Erfassung und Bewertung aller kommunalen Vermögens- sowie der Schuldenwerte abgeschlossen werden.
Mit Erstellung der Eröffnungsbilanz der Hansestadt Rostock zum 1. Januar 2012 und Feststellung durch die Rostocker Bürgerschaft am 2. Dezember 2015 wurde die wohl größte und umfangreichste Hürde der Umstellung auf die kommunale Doppik gemeistert. Im Ergebnis kann die Hansestadt Rostock Vermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro vorweisen, wovon ein Anteil von etwa 46 Prozent durch Eigenkapital finanziert sind.