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Innenministerium bestätigt Rechtsauffassung des OB: Erhebliche Risiken durch Stadtbahn

Pressemitteilung vom 14.02.2008

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern als Kommunalaufsichtsbehörde der Hansestadt Rostock bestätigt die Rechtsauffassung von Oberbürgermeister Roland Methling, der gegen einen Beschluss der Bürgerschaft zum Stadtbahn-Projekt Widerspruch eingelegt hatte. "Da offensichtlich die in dem vorliegenden VEBERAS-Gutachten dargestellten erheblichen Risiken für den städtischen Haushalt nicht ausgeräumt werden konnten, bestehen gegen die Beanstandung keine Bedenken", so das Innenministerium.

Oberbürgermeister Roland Methling: "Wir verfügen über ein attraktives Netz öffentlicher Verkehrsmittel in unserer Stadt. Wir sollten daher weiter das Vorhandene optimieren. Eine Stadtbahn kann sich Rostock derzeit nicht leisten."