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Innenministerium sieht keine disziplinarrechtlichen Verstöße beim Oberbürgermeister

Pressemitteilung vom 28.06.2012

Als disziplinarrechtlich völlig bedeutungslos haben sich die vier von der Rostocker Bürgerschaft angestrebten Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Roland Methling erwiesen. Nach einer Prüfung durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern wird von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den OB abgesehen, teilt die Behörde mit. „Ich habe diese Entscheidung erwartet und mit großer Genugtuung aufgenommen“, unterstreicht der OB. „Gern lade ich gerade zu Beginn meiner neuen Amtszeit alle Partner in der Bürgerschaft dazu ein, mit der gleichen Energie gemeinsam an Sachpolitik zum Wohle unserer Hansestadt zu arbeiten. Angesichts der großen Aufgaben, die vor uns liegen, sollte der Fokus wieder auf die wesentlichen Themen gelenkt werden. Ich denke dabei unter anderem an die weitere Haushaltskonsolidierung und die wichtigen Projekte der Stadtentwicklung.“

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beratervertrages mit dem DRK im September 2009, der so genannten VEBERAS-Affäre, einem vom Oberbürgermeister gegen Leiter des Rechnungsprüfungsamtes eingeleiteten Disziplinarverfahren und einer Werbeaktion für die Brauerei „Rostocker“ hatte die Rostocker Bürgerschaft um die Prüfung einer disziplinarrechtlichen Relevanz gebeten.