Home
Navigation

Interessenbekundung für das Projekt „Sonderfahrdienst“

Pressemitteilung vom 08.02.2006



Interessenbekundungsverfahren
Das Sozialamt der Hansestadt Rostock ersucht um Interessenbekundung für das Projekt „Sonderfahrdienst“.

Projektziel
In der Hansestadt Rostock ist ein kostenloser Fahrdienst für anspruchsberechtigte Bürger mit Schwerbehinderung vorgesehen, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen (aG oder Bl) ausgewiesen haben.

-    aG (außergewöhnlich gehbehindert im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften).
-    Bl (blind im Sinne des § 72 Abs. 5 des Zwölften Sozialgesetzbuches oder entsprechender Vorschriften).

Mit dem Sonderfahrdienst für schwerbehinderte Menschen (aG) und Blinde (Bl) beabsichtigt die Hansestadt Rostock für die betroffenen Bürger die persönliche Mobilitätseinschränkung auszugleichen, in dem sie den Betroffenen, ca. 600 Bürgern mit durchschnittlich 3.200 Fahrten pro Jahr, eine intensivere Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht.
Ziel der Maßnahme ist die Integration schwerbehinderter Menschen, mit der Möglichkeit zur Selbstbestimmung und Gestaltung ihres persönlichen Lebensraumes.

Aufgabenbeschreibung
Die angebotenen Leistungen sollen beinhalten:

-    Prüfung der Anspruchsberechtigung vor der Anmeldung einer Fahrt anhand des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis. Die Beförderung ist im Fahrtenbuch mit detaillierten und prüfbaren Angaben zu führen.
-    Die kostenlose Beförderung erfolgt innerhalb der Stadtgrenzen von Rostock.
-    Absicherung des Sonderfahrdienstes an 7 Tagen pro Woche von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden nicht finanziert.
-    Realisierung von Beförde- rungswünschen in notwendigen Situationen auch außerhalb der festgelegten Zeiten (Anschluss an Bahnverbindungen, öffentliche Veranstal- tungen, o.ä.).
-    Mitnahme einer Person zur ständigen Begleitung (entsprechend Vermerk im Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen B).

Anforderung

-    Die Beförderung soll mit Fahrzeugen und technischer Ausstattung entsprechend DIN 75078-2 vom Oktober 1999 (Personen- und Rollstuhlrückhaltesysteme in Behindertentransportkraftwagen) erfolgen.
-    Für die auf normalen Sitzplätzen beförderten Sehbehin- derten und Blinden gelten die Vorschriften und Pflichten wie für alle übrigen Fahrgast- transporte, also auch die Verpflichtung zum Benutzen von Sicherheitsgurten.
-    Nachträglich im Fahrzeug angebrachte Halterungen für Rollstühle sind durch einen amtlich anerkannten Sachverständigten (aaS) zu begutachten und nachzuweisen.
-    Für die Personenbeförderung hat der Träger eine eigenfinanzierte Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Finanzierung
Die Finanzierung des Projektes 2006 erfolgt als Fehlbedarfs- finanzierung mit Höchstbetrag aus den Mitteln zur Förderung der Wohlfahrtspflege, vorbehaltlich des bestätigten Haushaltes.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung gelten die Vorschriften „Geschäftsanweisung der Hansestadt Rostock für Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ und „Richtlinie zur Förderung von Beschäftigungsträgern, gemeinnützigen Vereinen sowie Trägern der freien Wohlfahrtspflege“.

Die finanziellen Mittel der Projektförderung werden durch dieHansestadt Rostock, Sozialamt, St. Georg-Straße 109, für das laufende Haushaltsjahr 2006 durch Bescheid gewährt. Das Projekt hat eine Laufzeit von 9 Monaten (01.04.2006 bis zum 31.12.2006).

Wir bitten hiermit um Einreichung Ihres Angebotes.
Die Unterlagen zur Interessenbekundung sollen folgende Angaben enthalten:

-    Konzeption mit Angabe der verfügbaren Kapazitäten und Methoden zur Umsetzung des Projektes.
-    Darstellung des Trägers im Hinblick auf die beschriebenen Anforderungen (die Leistungsfähigkeit und Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen sind durch Referenzen nachzuweisen).
-    Detaillierte Kostenkalkulation bzw. Finanzplanung (diese muss den Umfang der Personalkosten und Sachkosten enthalten.
-    Darstellung der beabsichtigten Projektevaluation.
-    Vorstellungen zur Koopera- tion mit anderen Trägern.

Die Bewerbungsunterlagen und Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundungsverfahren Sonderfahrdienst“ bis zum 1. März 2006 bei der

Hansestadt Rostock
Sozialamt
Abteilung Planung und Steuerung
Frau Böckler
St. Georg-Straße 109
18055 Rostock

einzureichen.

Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig auf dem äußeren und einem besonders inneren Umschlag vermerkt sein.
Rückfragen sind auch bei Frau Schau, Tel. 0381 381-5119, möglich.

Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und keine rechtliche Bindung besteht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Rostock, 27. Januar 2006