Interessenbekundungsverfahren
Pressemitteilung vom
zur Übergabe der derzeit noch kommunal betriebenen
Kindertageseinrichtungen und Horte in freie Trägerschaft
Die Hansestadt Rostock gibt hiermit zur Kenntnis, dass sie auf Beschluss der Bürgerschaft ihre gegenwärtig noch kommunal betriebenen Kindertageseinrichtungen und Horte in freie Träger- schaft übergeben will. Nach den Vorstellungen der Hansestadt Rostock soll die Übergabe zum 1. Januar 2003 erfolgen.
Es handelt sich hierbei um folgende Einrichtungen:
1. Kindertageseinrichtung „Die Heidekrabben“ in Markgra- fenheide, Warnemünder Straße 3
2. Kindertageseinrichtung „De Ostseegörn“ in Evershagen, Maxim- Gorki-Straße 12
3. Kindertageseinrichtung „Wiedenhoff“ in Brinckmansdorf, Tessiner Straße 17,
4. Hort „Kunterbunte Kinderkiste“ in Reutershagen, John-Schehr- Straße 10,
5. Hort an der Schule in Stadtmitte, Blücherstraße 42,
6. Hort an der allgemeinen Förderschule in Reutershagen, Kuphalstraße 78.
Die Übergabe der Einrichtungen erfolgt nach den Regelungen des § 613a BGB. Für die Überleitung der in der Einrichtung beschäftigten Erzieherinnen entsprechend des Betreuungsschlüssels und des technischen Personals wird ein Personalüberleitungsvertrag geschlossen.
Zur Nutzung der Gebäude und Freiflächen sind langfristige Miet- /Nutzungsverträge vorgesehen. Zudem erfolgt der Abschluss eines Vertrages/einer Kostenvereinbarung für die Betreibung der Kita/des Hortes nach den Grundsätzen des KitaG M-V.
Interessierte Träger werden gebeten, ihr Angebot (Konzeption und Planung) bezogen auf die jeweiligen zu übernehmenden Einrich- tungen und unter Angabe von Referenzen zu richten an:
Hansestadt Rostock Senatorin für Jugend, Kultur, Schule und Sport Hinter dem Rathaus 5 18055 Rostock.
Einsendeschluss ist der 24. Mai 2002. (Datum des Poststempels)
Weitere Informationen können Sie im Jugendamt, Verwaltung Kindertagesstätten, St.-Georg-Straße 109, Helga Niemann, Telefon 3 81-51 18, oder bei Ines Rohrmann, Telefon 3 81-51 36, einholen. i