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Jagderlaubnisscheine bis zum 15. Mai beantragen

Pressemitteilung vom 19.04.2006

Die Jagderlaubnis berechtigt dazu, im Zuge der Einzeljagd sämtliches Niederwild außer Rehwild, Raubwild und Raubzeug im Rahmen einer geordneten Hege und Wildbestandsregulierung zu erlegen und zu behalten. Die Bejagung von Schalenwild - dazu gehört Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild - erfolgt gemäß dem Abschussplan. Das erlegte Schalenwild wird in der Regel durch das Stadtforstamt vermarktet.

Wer eine Jagderlaubnis - auf deren Erteilung kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann - erhalten möchte, muss bis zum 15. Mai 2006 ein schriftliches Gebot beim Stadtforstamt einreichen. Dabei ist eine Summe für den gesamten Pirschbezirk abzugeben, ein Gebot pro Hektar ist nicht ausreichend. Mit dem Gebot ist außerdem die Jagdfähigkeit, die Jagdberechtigung und die Versicherung nachzuweisen. Das Gebot muss beim Stadtforstamt Rostock in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Gebot entgeltliche Jagderlaubnis Pirschbezirk" eingereicht werden.

Der Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit entscheidet nach Vorliegen der schriftlichen Gebote über die Erteilung. Die Jagd wird in engem Einvernehmen mit dem Stadtforstamt ausgeübt. Weitere Jagdinteressenten dürfen sich daran nicht beteiligen. Dem Stadtforstamt und den zuständigen Forstbeamten bleibt jedoch weiterhin die Ausübung des Forst- und Jagdschutzes vorbehalten.

Die Jagderlaubnis gilt jeweils für ein Jagdjahr mit der unbegrenzten Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Das Stadtforstamt behält sich das Recht vor, die Jagderlaubnis jederzeit zu widerrufen. In der Regel kann dies nach Ablauf des Jagdjahres erfolgen. Bei Verstößen gegen die genannten Bedingungen bzw. gesetzlichen Bestimmungen kann die erteilte Jagderlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Eine Rückerstattung des gezahlten Preises, auch anteilig, erfolgt nicht.