Home
Navigation

Jagderlaubnisscheine können erworben werden

Pressemitteilung vom 26.03.2007

Das Stadtforstamt bietet für das Jagdjahr 2007/2008 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Zurzeit werden entgeltliche Jagderlaubnisscheine, so genannte Begehscheine, ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr - mit der unbegrenzten Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr - in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Der diesen Pirschbezirken zugeordnete Abschuss umfasst die vier heimischen Schalenwildarten Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild und ist zahlenmäßig nur durch den Rahmen des Gesamtabschussplanes begrenzt.

Das Stadtforstamt bietet mit den Begehscheinen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an Gemeinschaftsjagden wie jährliche Hubertusjagd und Revierjagd, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung - Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden - sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.

Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen einschließlich Übersichtskarte und allgemeine Vergabebedingungen können bis zum 13. Mai 2007 im Internet unter www.rostock.de, im Stadtforstamt, 18182 Wiethagen, Haus 9b, Tel. 038202 4040, und bei der Unteren Jagdbehörde im Stadtamt, 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6, Tel. 0381 381-3242, eingesehen werden. Selbstverständlich können über das Stadtforstamt auch Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches Gebot bis zum 15. April 2007 im Stadtforstamt Rostock einreichen.