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Jagen in der Rostocker Heide

Pressemitteilung vom 22.02.2018

Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2018/2019 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Ab heute (22. Februar 2018) werden die entgeltlichen Jagderlaubnisscheine (so genannte „Begehscheine“) für das Jagdjahr 2018/2019 ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss von drei Stücken Schalenwild erreicht wird. In allen Begehscheingebieten (Pirschbezirken) können die heimischen Schalenwildarten Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild bejagt werden – der Abschuss ist nur durch den Gesamtabschussplan für den Eigenjagdbezirk der Rostocker Heide begrenzt.

Das Stadtforstamt bietet mit den „Begehscheinen“ unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an zwei Gemeinschaftsjagden (jährliche Hubertusjagd und Revierjagd), eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung (Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden) sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ausschließlich bleifreie Munition zugelassen ist.

Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen (einschließlich Übersichtskarte und allgemeine Vergabebedingungen) können bis zum 15. März 2018 im Internet unter www.rostock.de/ausschreibungen, im Stadtforstamt (18182 Rostock, Wiethagen 9b, Tel. 038202 404-0, sowie bei der Unteren Jagdbehörde (Stadtamt; 18059 Rostock, Charles-Darwin- Ring 6, Tel. 0381 381-3242) eingesehen werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend Nr. 4 der im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock, bis spätestens Mittwoch, 15. März 2018, 9 Uhr, einreichen.