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Jagen in der Rostocker Heide

Pressemitteilung vom 06.03.2014

Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2014 / 2015 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Seit 28. Februar 2014 werden entgeltliche Jagderlaubnisscheine – so genannte Begehscheine - für das Jagdjahr 2014/2015 ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss erreicht wird. Der den Pirschbezirken zugeordnete Abschuss umfasst die vier hier heimischen Schalenwildarten Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild und ist zahlenmäßig nur durch den Gesamtabschussplan begrenzt.

Das Stadtforstamt bietet mit den Begehscheinen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an Gemeinschaftsjagden wie der jährlichen Hubertusjagd und Revierjagd, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung (Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden) sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen. Das Stadtforstamt weist darauf hin, dass für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ausschließlich bleifreie Munition zugelassen ist.

Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen einschließlich Übersichtskarte und allgemeiner Vergabebedingungen können seit 28.Februar 2014 bis zum 21. März 2014 im Internet (www.rostock.de/Ausschreibungen), im Stadtforstamt (18182 Rostock, Wiethagen 9 b, Telefon 038202 4040) und bei der Unteren Jagdbehörde (Stadtamt, 18059 Rostock, Charles-Darwin- Ring 6, Telefon 0381 381-3242, eingesehen werden. Über das Stadtforstamt können auch Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden.

Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend den im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock bis spätestens 21. März 2014 um 12 Uhr einreichen.