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Jagen in der Rostocker Heide

Pressemitteilung vom 06.04.2009

Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2009/2010 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.

Zurzeit werden entgeltliche Jagderlaubnisscheine - so genannte Begehscheine - ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr mit der unbegrenzten Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Der den Pirschbezirken zugeordnete Abschuss umfasst die vier hier heimischen Schalenwildarten Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild und ist zahlenmäßig nur durch den Rahmen des Gesamtabschussplanes begrenzt.

Das Stadtforstamt bietet mit den Begehscheinen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an Gemeinschaftsjagden
wie der jährlichen Hubertusjagd und Revierjagd, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur, eine reibungslose Wildvermarktung - das Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden - sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.

Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen einschließlich Übersichtskarte und allgemeiner Vergabebedingungen können bis zum 20. April 2009
im Internet unter rathaus.rostock.de, im Stadtforstamt, 18182 Wiethagen, Haus 9 b, Telefon 038202 4040, bei der Unteren Jagdbehörde im Stadtamt 18059 Rostock, Charles-Darwin- Ring 6, Telefon 381-3242, eingesehen werden. Selbstverständlich können über das Stadtforstamt auch Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden.
Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches Gebot bis zum 20. April 2009 im Stadtforstamt Rostock einreichen.