Jagen in der Rostocker Heide – Begehscheine werden vergeben
Pressemitteilung vom
Das Stadtforstamt Rostock bietet für das Jagdjahr 2016/2017 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Jägerinnen und Jäger können dafür verschiedene Jagderlaubnisscheine erwerben. Wer sich sowohl längerfristig für ein attraktives Jagdgebiet als auch für die Konzentration auf Naturerlebnis und jagdlichen Erfolg entscheiden möchte, findet in der Rostocker Heide dafür beste Voraussetzungen.
Seit kurzem werden entgeltliche Jagderlaubnisscheine - sogenannte Begehscheine - für das Jagdjahr 2016/2017 ausgeschrieben. Diese enthalten die Berechtigung, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss von drei Stücken Schalenwild erreicht wird. In allen Pirschbezirken können die heimischen Schalenwildarten Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild bejagt werden. Der Abschuss ist nur durch den Gesamtabschussplan für den Eigenjagdbezirk der Rostocker Heide begrenzt. Das Stadtforstamt bietet mit den Begehscheinen unter anderem die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an zwei Gemeinschaftsjagden (jährliche Hubertusjagd und Revierjagd), eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung (Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden) sowie jederzeit Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.
Das Stadtforstamt weist darauf hin, dass für die Jagdausübung in den städtischen Forsten ausschließlich bleifreie Munition zugelassen ist. Die entsprechenden Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen (einschließlich Übersichtskarte und allgemeine Vergabebedingungen) können noch bis zum 24. März 2016 im Internet www.rostock.de/Ausschreibungen, im Stadtforstamt (18182 Rostock, Wiethagen 9b, Telefon 038202 404-0 und bei der Unteren Jagdbehörde im Stadtamt 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6, Telefon 0381 381-3242, eingesehen werden. Selbstverständlich können über das Stadtforstamt auch Führungen vor Ort zu einzelnen Jagdgebieten vereinbart werden. Wer eine solche Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag (entsprechend Nr. 4 der im Katalog genannten Bedingungen) im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock bis spätestens 24. März um 9 Uhr einreichen.