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Jahresabschluss 2000 der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

Pressemitteilung vom 08.10.2002

8. Oktober 2002

Jahresabschluss 2000 der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

Auf der Grundlage des § 16 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Durch die KPMG Deutsche Treu-hand-Gesellschaft AG Rostock, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde der Jahresabschluss 2000 der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde am 2. Mai 2001 mit folgenden Bestätigungsvermerk versehen:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfüh- rung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, Rostock für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und nach § 15 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prü-fung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres- abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaft- lichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstan- dungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kon-trollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-richts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, Rostock. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Der Landesrechnungshof gibt den Prüfbericht nach kusorischer Prüfung frei (§ 16 Abs. 3 KPG).

Mit Beschluss Nr. 0425/02-BV wurde am 4. 9. 2002 der Jahres- abschluss durch die Bürgerschaft in der von der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Rostock geprüften Fassung festgestellt.

Der Bilanzgewinn/-verlust beträgt „0“ EUR.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden in der Zeit vom 14. bis 23. Oktober 2002 in den Geschäftsräumen der Touris- muszentrale Rostock & Warnemünde, am Strom 59, 18119 Rostock-Warnemünde, Zimmer 1.10, innerhalb der Geschäfts- zeiten öffentlich ausgelegt. Dr. Grüder Betriebsleiter x x

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