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Jahresabschluss 2002 der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

Pressemitteilung vom 11.08.2004



Auf der Grundlage des § 16 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes
erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Durch die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Rostock,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde der Jahresabschluss 2002 der
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde am 7.5.2003 mit folgendem
Bestätigungsvermerk versehen:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde, Rostock, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht sowie
über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und nach
§ 15 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Betriebsleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes Tourismuszentrale
Rostock & Warnemünde, Rostock. Der Lagebericht gibt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu
Beanstandungen.“

Der Landesrechnungshof gibt den Prüfbericht nach kusorischer
Prüfung frei (§ 16 Abs. 3 KPG)

Mit Beschluss Nr. 0247/04-BV wurde am 9.6.2004 der Jahresabschluss
durch die Bürgerschaft in der von der KPMG Deutsche Treuhand-
Gesellschaft AG Rostock geprüften Fassung festgestellt.

DerBilanzgewinn/-verlust beträgt „0“ EUR.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden in der Zeit vom 30.8.-
3.9.2004 in den Geschäftsräumen der Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde, Am Strom 59, 18119 Rostock-Warnemünde, Zimmer
1.11, innerhalb der Geschäftszeiten öffentlich ausgelegt.

Dr. Lutz Grüder
Tourismusdirektor