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Jetzt an die Lohnsteuerkarten für 2004 denken

Pressemitteilung vom 25.11.2003

Bis zum 31. Oktober 2003 sollte jeder Arbeitnehmer im Besitz seiner Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2004 sein. Arbeit- nehmer, die keine Lohnsteuerkarte für 2004 erhalten haben, waren vor Beginn des Kalenderjahres bzw. sind vor der Aufnahme eines Dienstverhältnisses verpflichtet, bei der zuständigen Gemeinde/Meldebehörde die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen.

Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September 2003 seinen ständigen Wohnsitz hatte.Die Gemeinde trägt neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum weiterhin Reli-gionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderfreibeträge (für Kinder unter 18 Jahren) und - soweit ihr bereits durch das Finanzamt mitgeteilt - den Pauschbetrag für behinderte Menschen auf die Lohnsteuerkarte auf. Das Finanz-amt ist zuständig für die Eintragung weiterer Freibeträge (z. B. Kinderfreibetrag für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Freibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, erstmalige Eintragung des Pauschbetrages für behinderte Menschen; Freibe- trag zur Förderung von Wohneigentum nach § 10 e EStG). Hierfür ist unter Vorlage der Lohnsteuerkarte ein Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung 2004 beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.