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Jetzt Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Pressemitteilung vom 13.07.2016

Noch insgesamt etwa 350 Rostockerinnen und Rostocker werden zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht, um die Wahl zum siebenten Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2016 in Rostock abzusichern. Darüber informiert Gemeindewahlleiter Robert Stach. „Zur Wahldurchführung und Ergebnisfeststellung in den Urnen- und Briefwahlvorständen der Hansestadt Rostock werden etwa 1.300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Eine Funktion in einem Wahlvorstand können alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“

Wer in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, füllt eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Wahlehrenamtes aus, unterschreibt diese und schickt sie an die aufgedruckte Adresse oder bringt sie persönlich im Rathaus vorbei. Die Bereitschaftserklärung ist u.a. im Büro der Wahlhelferverwaltung erhältlich und kann dort gleich ausgefüllt werden. Das Büro befindet sich im Rathaus-Anbau, Neuer Markt 1, Zimmer 5.13, und ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr geöffnet. Auch Fragen rund um das Amt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers werden dort beantwortet. Das Formular steht außerdem als Download im Internet unter www.rostock.de/wahlen zur Verfügung und ist auch online ausfüllbar. Fragen können auch unter der E-Mail-Adresse wahlhelfer@rostock.de gestellt werden.

Wer seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt, erhält dann ein Berufungsschreiben mit Angaben zur Funktion im Wahlvorstand, zum Einsatzort und zur Einsatzzeit. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherinnen und stellvertretende Wahlvorsteher sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zu einer Schulung. In Würdigung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sie beträgt 40 Euro für die Vorsteherin bzw. den Vorsteher, 35 Euro für die Stellvertretung und die Schriftführung bzw. 30 Euro für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes. Auf Anforderung wird zudem ein Zertifikat ausgestellt, das die Übernahme des Ehrenamtes bescheinigt.