Jugendschutzkontrolle während der Hanse Sail
Pressemitteilung vom
Auch während der 28. Hanse Sail wurde von den Mitgliedern der ämter- und behördenübergreifenden Arbeitsgemeinschaft in Rostock eine Jugendschutzkontrolle auf dem Gelände der Hanse Sail durchgeführt. Während der Kontrolle am Freitag, 10. August 2018, in der Zeit von 19 bis 22 Uhr wurden bei den insgesamt 48 kontrollierten Jugendlichen 27 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgestellt.
Der Konsum von Alkohol, entgegen der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, wurde bei acht Jugendlichen festgestellt. Hierbei waren es vor allem Unter-16-Jährige, die Wein, Sekt oder Bier mit sich führten. Nach dem Jugendschutzgesetz darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol abgegeben werden. Ausnahmen bestehen beim Konsum von Bier, Wein und Sekt nur, wenn Jugendliche im Alter ab 14 Jahren durch die Eltern begleitet werden. Der Verkauf und Ausschank von Spirituosen und Mixgetränken mit hartem Alkohol ist erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 9 JuSchG).
Außerdem wurden 19 Verstöße gegen das Verbot des Rauchens von Tabakwaren durch Jugendliche in der Öffentlichkeit festgestellt. Das Rauchen von Tabakwaren (auch E-Zigaretten und E-Shishas) ist Minderjährigen verboten (§ 10 JuSchG). Bereits vor Ort wurde das gemeinsame Gespräch mit den jungen Menschen gesucht, um direkt präventive Aufklärungsarbeit zu leisten und über Gesundheitsrisiken und Suchtgefahren zu informieren.
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor akuten und potentiellen Gefahren in der Öffentlichkeit schützen, zum Beispiel vor unangemessenem Alkoholkonsum und Nikotinmissbrauch. Die Gefahren für die Gesundheit sind gerade für die Entwicklung im Jugendalter besonders groß. Von der verantwortungsbewussten Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes der Erwachsenen, besonders der Gewerbetreibenden und Veranstalter sowie Eltern, hängt es ab, ob das Jugendschutzgesetz auch tatsächlich seine schützende Wirkung entfalten kann.
Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl, des Gesundheitsamtes, des Stadtamtes und der Polizei, umfasst neben den Kontrollen eine umfangreiche Präventionsarbeit mit Gewerbetreibenden und Veranstaltern sowie Erziehungsberechtigten und Pädagogen. Für die Präventionsarbeit wurde im Rahmen der engen Verzahnung der Arbeitsbereiche Suchtprävention und Jugendschutz 2018 die „Lenkungsgruppe Suchtprävention und Jugendschutz Rostock" gegründet. In Schulungen, Sensibilisierungsveranstaltungen oder Projekttagen wird über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informiert. Des weiteren erfolgt Aufklärungsarbeit zu den Themen Suchtprävention und Gesundheitsförderung junger Menschen.