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Kein Streusalz auf Gehwegen in Rostock

Pressemitteilung vom 28.12.2005

Um die Umwelt zu schonen, wird in diesem Winter auf Rostocks Wohnstraßen kein Salz mehr gestreut. Autofahrer sollten sich auf eine höhere Eigenverantwortung einstellen, unterstreicht das Amt für Umweltschutz. Streusalz wird nur noch in viel befahrenen und für den Stadtverkehr wichtigen Bereichen eingesetzt.

Räumen und Streuen auf Gehwegen obliegt nach wie vor den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Bearbeitet werden muss die anliegende Gehweglänge in einer Breite von 1,50 Metern, die Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite, soweit die Satzung dies festlegt, und Abfallbehälterstellplätze. Die Pflicht zum Räumen und Streuen im Winterdienst beginnt morgens um 7 Uhr und endet abends um 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte ist bis 7 Uhr morgens zu entfernen bzw. abzustumpfen. Als Streumittel dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Sand und Kies verwendet werden. Streusalz darf auf Rostocker Gehwegen nicht verwendet werden.

Ein Faltblatt zur Thematik "Straßenreinigung und Winterdienst in der Hansestadt Rostock" kann beim Amt für Umweltschutz und bei allen Ortsämtern eingesehen und bezogen werden.