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Keine Sonntagsöffnung in Rostocks Innenstadt

Pressemitteilung vom 27.01.2000



Die Geschäfte in der Rostocker Innenstadt müssen ab sofort sonntags geschlossen bleiben. Samstags dürfen sie von 6.00 bis 20.00 Uhr öffnen, teilt die Hansestadt Rostock im Auftrag des Schweriner Wirtschaftsministeriums mit.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte mit Beschluss vom 17. Januar 2000 dem Antrag der Katholischen Christusgemeinde Rostock auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Bäder- und Fremdenverkehrsregelung stattgegeben.

Das bedeutet, dass die Regelungen der Bäder- und Fremdenverkehrsregelung 1999 - 2003 für alle Verkaufsstellen im gesamten Innenstadtbereich der Hansestadt Rostock vorläufig nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Während dieser Zeit gelten für alle betroffenen Verkaufsstellen die Ladenschlusszeiten nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1186). Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für die Sonntage.

Die Geschäfte in Warnemünde, Markgrafenheide, Hohe Düne und Diedrichshagen dürfen weiterhin laut Bäderregelung am Sonntag von 11.00 bis 18.30 Uhr öffnen.