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Kinder-Warnow-Paß für schulpflichtige Kinder

Pressemitteilung vom 05.10.1999



Schulpflichtige Kinder von Warnow-Paß-Inhabern erhalten einen Kinder-Warnow-Pass. In der Schulzeit wird jede warme Mittagsmahlzeit von Kinder-Warnow-Paß-Inhabern durch die Stadtverwaltung mit zwei Mark gestützt. Kinder-Warnow-Pässe werden vom Sozialamt ausgestellt, wenn eine aktuelle Schulbescheinigung, ein Paßbild sowie der Warnow-Paß der Eltern vorliegt. Anspruch auf einen Warnow-Paß haben in Rostock Sozialhilfeempfänger bzw. Erwachsene, die vollständig von der Zuzahlung zu Arznei-, Verbands- und Heilmitteln oder stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen befreit sind. Eine solche Bescheinigung oder Befreiung stellt die jeweilige Krankenkasse aus. Wer Anspruch auf einen Warnow-Paß hat, kann diesen und den Kinder-Warnow-Paß in den Außenstellen des Sozialamtes in der Warnowallee Lütten Klein, in der Nehru-Straße in Toitenwinkel oder in der Infothek in der St.-Georg-Straße beantragen.