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Kindersicherung an Abfallbehältern mit Schiebedeckeln

Pressemitteilung vom 13.05.2015

Das Amt für Umweltschutz ruft alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock zum sorgsamen Umgang mit Abfallbehältern auf. In den vergangenen Monaten hatte das für die Entleerung der Abfallbehälter zuständige Entsorgungsunternehmen, die Stadtentsorgung Rostock GmbH, an vielen neu aufgestellten Müllgroßbehältern mit Schiebedeckeln Manipulationen an der installierten Kindersicherung festgestellt. Einige Kindersicherungseinrichtungen von Müllgroßbehältern wurden fachmännisch demontiert, andere zerstört und einige blockiert, unter anderem an einer Rostocker Schule.

Ungesicherte Schiebedeckel an Abfallbehältern stellen vor allem für Kinder eine große Gefahr dar. Deshalb war bereits im Jahr 2000 die Europäische Norm EN 840 verabschiedet worden. Grund hierfür ist ein tödlicher Unfall in Erfurt, bei dem ein Kind in einen solchen Abfallsammelbehälter geklettert war und durch den selbsttätig und vollständig schließenden Deckel diesen Behälter nicht wieder verlassen konnte. Die Norm sieht vor, dass nur noch kindersichere Abfallbehälter in Verkehr gebracht werden dürfen. Behälter mit Schiebedeckeln müssen so konstruiert sein, dass der Deckel den Behälter selbsttätig nicht vollständig verschließen kann. In Deutschland findet sich diese Sicherheitsanforderung in der DIN EN 840-6/A1 sowie dem Gütezeichen RAL-GZ 951/1 wieder. Alle Müllgroßbehälter mit Schiebedeckel in Rostock sind mit einer Kindersicherung ausgestattet.

„Bei der Nutzung der Abfallbehälter stehen die Sicherheit und das Wohlergehen insbesondere von Kindern im Vordergrund. Daher nehmen Sie bitte keine Manipulationen an der Kindersicherung der Behälter vor“, unterstreicht Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus nachdrücklich.