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Klarstellung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock sowie des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu den Verhandlungen um die Zukunft des Volkstheaters Rostock

Pressemitteilung vom 18.09.2014

Nach der Grundsatzentscheidung der Hansestadt Rostock, das Volkstheater Rostock auch künftig in ausschließlich kommunaler Trägerschaft zu führen, haben das Land, vertreten durch den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sowie die Stadt, vertreten durch den Oberbürgermeister, in den letzten Wochen konstruktiv und vertrauensvoll Verhandlungen mit dem Ziel geführt, ein Konzept für die langfristige Sicherung des Volkstheaters zu entwickeln. Gemeinsame Ziele waren dabei insbesondere

- ein finanziell langfristig tragfähiges Gesamtkonzept,
- der Erhalt von attraktiven Angeboten in allen vier Sparten am Standort Rostock für die Zuschauerinnen und Zuschauer (dies schließt eine mögliche Reduzierung produzierender Sparten jedoch nicht aus),
- die möglichst schnelle Realisierung eines Theaterneubaus.

Auf dieser Grundlage haben beide Verhandlungsseiten einen einvernehmlichen Kompromiss erzielt, der mit einem neuen Entwurf einer Zielvereinbarung der Hansestadt seit dem 16. September 2014 vorliegt. Es ist falsch, dass dieser Kompromiss einen Haustarifvertrag für das Orchester ausschließt. In der Zielvereinbarung heißt es vielmehr im Gegenteil:

„Land und Stadt bekennen sich dabei zur grundsätzlichen Sicherung von tarifbezogenen Löhnen und Gehältern. Ausgenommen sind davon allenfalls Regelungen zum TVK (…).“

Voraussetzung auch für einen solchen Tarifvertrag wäre jedoch, dass seine Laufzeit über das Jahr 2020 hinausgeht, um dem Theater langfristige Sicherheit zu gewähren.

Falsch ist ebenso, dass die Zielvereinbarung vorsieht, dass die Bürgerschaft über ein Strukturmodell abschließend bis zum 30. November 2014 entscheiden muss. In der Zielvereinbarung heißt es vielmehr:

„Die Hansestadt Rostock unterrichtet das Land umgehend, spätestens aber zum 30.11.2014 über die Entscheidungsfindung zu Strukturveränderungen in der Bürgerschaft. Die zur Umsetzung eingeleiteten Maßnahmen sind bis zum 31.01.2015 und zum 31.07.2015 darzulegen.“

Die Stadt ist damit lediglich verpflichtet, die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung durch eigene Anstrengungen in der Bürgerschaft aktiv voranzutreiben und bis Ende November 2014 dem Land darüber Bericht zu erstatten. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock sowie der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind dessen ungeachtet gemeinsam der Auffassung, dass eine zeitnahe Entscheidung über die künftige Struktur des Volkstheaters unerlässlich ist, um die viele Jahre andauernde Debatte um die Zukunft des Volkstheaters endlich zu beenden und einen Theaterneubau möglichst schnell auf den Weg bringen zu können.