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Kommunale Beschäftigungsförderertagung in Rostock

Pressemitteilung vom 25.09.2001



Oberbürgermeister Arno Pöker begrüßte heute die Teilnehmer des Arbeitskreises Kommunale Beschäftigungsförderung im Deutschen Städtetag. Die Vertreter von 25 Mitgliedsstädten und zehn landes- und bundesweiten Beratungsgesellschaften treffen sich am 24. und 25. September zu ihrer 23. Sitzung in Rostock. Im Mittelpunkt der Beratungen werden Themen und Gesetzesvorhaben des Bundes stehen, die gerade auch aktuell in der Öffentlichkeit heiß diskutiert werden, wie

- Sozialhilfe und Beschäftigungsförderung,
- Zusammenarbeit der Arbeitsämter und Kommunen,
- SGB III - Reform,
- Job-AQTIV und Vermittlungsinitiativen der Arbeitsämter,
- Städtenetzwerke,
- Qualitätssicherung und -verbesserung in der lokalen Beschäftigungsförderung
   (z.B. auf der Grundlage von Ziel- und Leistungsvereinbarungen).

Die Kommunen haben in den zurückliegenden Jahren nachweislich ihre Anstrengungen erheblich verstärkt, um durch zusätzliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu einer Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beizutragen. Einer Untersuchung des Deutschen Städtetages aus dem Jahre 2000 zu Folge sind es inzwischen mehr als 400.000 Beschäftigungsverhältnisse, die von den Kommunen initiiert bzw. mitfinanziert werden. Dabei wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vor Ort zunehmend als kommunale Querschnittsaufgabe verstanden - als Brückenschlag zwischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

In der Hansestadt Rostock koordiniert und vernetzt die kommunale Wirtschaftsförderung diesen Prozess. Beispielgebend spiegeln sich diese Aktivitäten im „Rostocker Programm der kommunalen Arbeitsmarktpolitik“ wider, betonte Oberbürgermeister Arno Pöker.

Guido Freidinger, der 1. Vorsitzende des Arbeitskreises, wies auf ein weiteres spannendes Thema hin: Der Arbeitskreis wird sich auch mit der weiteren Gestaltung der Arbeitsförderung in der Bundesrepublik (SGB III) auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang hat eine Expertenkommission der „BAG Arbeit“ Leitlinien, Ziele, Reformansätze und Vorschläge für einen Paradigmenwechsel im Arbeitsförderrecht zur Diskussion gestellt: Arbeit für alle zu neuen Bedingungen könnte der Schwerpunkt eines neuen arbeitsmarktpolitischen Leitbildes sein. Zukunftsfähige Arbeitsmarktpolitik ersetze weder Beschäftigungs- und Sozialpolitik, sondern verfolge konsequent den Ansatz einer aktivierenden, auf Selbstverantwortung und Chancengleichheit setzenden Steuerung der Entwicklungen am Arbeitsmarkt. „Dabei fehlen dem Fördern oft noch die konkreten Perspektiven für die Arbeitslosen und dem Fordern die arbeitsmarktpolitische Legitimation“ unterstrich Freidinger und deutete darauf hin, dass hier die Diskussion für Ansätze zur Weiterentwicklung anknüpfen müsse.