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Kommunaler Präventionsrat fördert Projekte – Anträge können sofort gestellt werden

Pressemitteilung vom 27.02.2014

Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern fördert die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung, eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juli 2010.

Aus diesem Grund beteiligt sich der Kommunale Präventionsrat der Hansestadt Rostock (KPR) finanziell im Rahmen seiner zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel an kriminalpräventiven Mikroprojekten innerhalb der Hansestadt Rostock als Kooperationspartner. Institutionen, freie Träger und Vereine, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind, können ab sofort Anträge für 2014 per E-Mail an folgende Anschrift richten: praeventionsrat@rostock.de.

Den Antragsvordruck sowie die „Kriterien für die finanzielle Beteiligung des Kommunalen Präventionsrates (KPR) der Hansestadt Rostock an Mikroprojekten innerhalb der Hansestadt Rostock“ werden auf Anforderung gerne per E-Mail zugeschickt. Die Antragsfrist für 2014 endet am 30. Oktober 2014. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn eingehen. Weitere Auskünfte werden unter der Rufnummer 381-5450 erteilt.