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Kontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung geplant

Pressemitteilung vom 11.09.2002

11. September 2002

Kontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung geplant

Umfangreiche Kontrollen in Sachen Hundesteuer kündigt die Abteilung Steuern der Stadtverwaltung für die kommenden Tage an. Dabei werden im gesamten Stadtgebiet Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit Kontaktbereichsbeamten der Polizeidirektion Rostock unterwegs sein, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass der Vierbeiner die vorgeschriebene orangefarbene Steuermarke am Halsband trägt, ob der beim “Gassi gehen" anfallende Hundekot durch den Hundehalter beseitigt wird und der in der neuen Rostocker Hundeverordnung vorgeschriebene Leinenzwang für alle Hunde in ausgewählten Gebieten der Innenstadt, Warnemündes und in allen Fußgängerzonen eingehalten wird. Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden bei dieser Gelegenheit auch die “Kleine Hundefibel" verteilen, in der Wissenswertes rund um das Thema Hundehaltung nachzulesen ist. Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelegt.

Hundehalter von gefährlichen Hunden haben ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Hundehalter im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes sind bzw. die Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Wesenstest vorweisen können. Derzeit sind in der Hansestadt Rostock etwa 6.800 Hunde, darunter etwa 100 gefährliche Hunde, steuerlich gemeldet. Es wird allerdings damit gerechnet, dass etwa zehn Prozent der Hunde in Rostock nicht angemeldet sind. Wer seinen Vierbeiner bis jetzt noch nicht steuerlich angemeldet hat, sollte das umgehend im zuständigen Ortsamt oder bei der Abt.

Steuern, Neuer Markt 3, nachholen. Hundehalter nicht angemeldeter Hunde müssen ebenso mit einem Verwarngeld rechnen wie Hundehalter, die den Leinenzwang für ihre Hunde in der Innenstadt, in Warnemünde und den Fußgängerzonen nicht einhalten oder die den Hundekot ihres Vierbeiners auf Wegen, Straßen und Plätzen nicht beseitigen. Hundehalter von gefährlichen Hunden, die ihre Hunde unerlaubt halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldforderungen rechnen. x x

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