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Kontrollen zur Hundehaltung

Pressemitteilung vom 11.10.2000

11. Oktober 2000

Kontrollen zur Hundehaltung

Die von der Stadtverwaltung angekündigten Großkontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung sind erfolgreich angelaufen. Seit 25. September waren Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit Kontaktbereichsbeamten der Polizeiinspektion unterwegs, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen. Darüber hinaus wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden im Sinne dieser Verordnung unterliegen der Pflicht zur Einholung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis. Sie haben ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb zu führen.

Bislang wurden 206 Hundehalter kontrolliert, davon hielten 194 ihren Hund in der Hansestadt Rostock. 18 Hundehalter wurden festgestellt, die unter Verletzung ihrer Meldepflicht gegen die Hundesteuersatzung verstoßen haben. Diese Hundehalter wie auch die, die unter Nichtbeachtung der Vorschriften einen gefährlichen Hund bei sich führten, haben mit empfindlichen Bußgeldforderungen zu rechnen.

Auch in den kommenden Tagen und Wochen werden Kontrollen durchgeführt. Wer seinen Vierbeiner noch nicht steuerlich gemeldet hat, sollte das umgehend in seinem Ortsamt oder bei der Abteilung Steuern des Amtes für Controlling, Steuern und Finanzen, Neuer Markt 3, nachholen. Die Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes ist beim Stadtamt im Charles-Darwin-Ring 6 zu beantragen.