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Kontrollen zur Hundehaltung erfolgreich

Pressemitteilung vom 02.10.2006

Die von der Stadtverwaltung angekündigten Großkontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung sind erfolgreich angelaufen. Bislang wurden 145 Hundehalter kontrolliert, von diesen hielten 134 ihren Hund in der Hansestadt Rostock. Erste Auswertungen ergaben, dass 117 Hundehalter ihren Hund ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet hatten. 17 Hundehalter wurden jedoch festgestellt, die ihren Hund nicht steuerlich angemeldet hatten, weitere 22 konnten keine gültige Hundemarke vorweisen. Es fiel auf, dass etliche Hundehalter keine Hundekottüte bei sich hatten. Die Verstöße gegen die Hundesteuersatzung und die Hundehalterverordnung werden mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Darüber hinaus werden die Einwohnerinnen und Einwohner bei den Kontrollen nochmals über ihre Pflichten als Hundehalter belehrt.

Seit Mittwoch, dem 27. September, sind im gesamten Stadtgebiet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit Kontaktbereichsbeamten der Polizeiinspektion Rostock unterwegs, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen. Daneben wurde darauf geachtet, ob der beim "Gassi gehen" anfallende Hundekot durch die Hundehalter beseitigt wird und die dafür erforderlichen Hundekottüten beim Halter vorhanden waren, wie es die Rostocker Hundeverordnung vorschreibt.

Darüber hinaus wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden im Sinne dieser Verordnung unterliegen der Pflicht zur Einholung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis. Sie haben ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb zu führen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kontrollen erfolgreich verlaufen und auch von den Bürgerinnen und Bürgern überwiegend positiv aufgenommen werden. Auch in den kommenden Tagen und Wochen werden weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs sein, um umfangreiche Kontrollen vorzunehmen. Wer also seinen Vierbeiner bis jetzt noch nicht steuerlich angemeldet hat, sollte das umgehend in seinem Ortsamt oder beim Stadtkassen- und Steueramt in der St.-Georg-Straße 109 nachholen. Die erforderliche Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes ist beim Stadtamt der Hansestadt Rostock im Charles-Darwin-Ring 6 zu beantragen.