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Kontrollen zur Hundehaltung in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 01.10.2002

1. Oktober 2002

Kontrollen zur Hundehaltung in der Hansestadt Rostock

Die von der Stadtverwaltung angekündigten Großkontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung sind erfolgreich angelaufen. Kürzlich waren im gesamten Stadtgebiet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit Kontaktbereichsbeamten der drei Rostocker Polizeireviere unterwegs. Es wurden die steuerlichen Anmeldungen der Hunde sowie die Einhaltung der neuen Rostocker Hundeverordnung überprüft und darauf geachtet, dass die Hunde eine gültige Hundemarke am Halsband tragen. Nach der neuen Rostocker Hundeverordnung sind alle Hunde in ausgewählten Gebieten der Innenstadt, Warnemünde und in allen Fußgängerzonen an der Leine zu führen. Daneben ist auch geregelt, dass die Hundehalter für die Beseitigung des Hundekots ein geeignetes Behältnis bei sich führen müssen. Hierauf wurden die Hundehalter nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung verteilten bei dieser Gelegenheit Tüten für den Hundekot und die “Kleine Hundefibel”, in der Wissenswertes rund um das Thema Hundehaltung nachzulesen ist.

Weiteres Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M- V) gelegt. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Landesverordnung sind an der Leine zu führen. Ihnen ist ein Maulkorb anzulegen. Das Halten und Führen von gefährlichen Hunden bedarf einer Erlaubnis, die in jedem Fall bei sich zu führen ist.

Bislang wurden 195 Hundehalter kontrolliert, von diesen hielten 179 ihren Hund in der Hansestadt Rostock. Erste Auswertungen ergaben, dass 161 Hundehalter ihren Hund ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet hatten. 18 Hundehalter wurden jedoch festgestellt, die unter Verletzung ihrer Meldepflicht gegen die gültige Hundesteuersatzung verstoßen haben, weitere 18 Hundehalter waren gemeldet, konnten aber keine Hundemarke vorweisen.

Die Prüfergebnisse im Einzelnen:

Ortsamtsbereich 1 (Warnemünde): Elf kontrollierte Hundehalter, davon zwei Hunde ohne gültige Marke

Ortsamtsbereich 2 (Lichtenhagen, Groß Klein): Acht kontrollierte Hundehalter, davon ein nicht gemeldeter Hund

Ortsamtsbereich 3 (Lütten Klein): 25 kontrollierte Hundehalter, davon zwei Hunde ohne Marke und drei nicht gemeldete Hunde

Ortsamtsbereich 4 (Evershagen, Schmarl): 33 kontrollierte Hundehalter, davon vier Hunde ohne Marke, sechs nicht gemeldete Hunde und ein Hundehalter mit anderem Wohnort

Ortsamtsbereich 5 (Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt). 31 kontrollierte Hundehalter, davon fünf Hunde ohne Marke und drei Hundehalter mit anderem Wohnort

Ortsamtsbereich 6 (KTV, Stadtmitte, Brinckmansdorf): 43 kontrollierte Hundehalter, davon ein Hund ohne Marke, zwei nicht gemeldete Hunde und zehn Hundehalter mit anderem Wohnort

Ortsamtsbereich 7 (Südstadt, Biestow): 12 kontrollierte Hundehalter, davon ein Hund ohne Marke und zwei nicht gemeldete Hunde

Ortsamtsbereich 8 (Dierkow): 32 kontrollierte Hundehalter, davon drei Hunde ohne Marke, vier nicht gemeldete Hunde und zwei Hundehalter mit anderem Wohnort

Gesamtes Stadtgebiet: 195 kontrollierte Hundehalter, davon 18 Hunde ohne Marke, 18 nicht gemeldete Hunde und 16 Hundehalter mit anderem Wohnort

Es wurden neun Hundehalter kontrolliert, die einen Hund von Rassen oder Kreuzungen führten, bei denen gemäß der Hundehalterverordnung des Landes die Vermutung besteht, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Zwei Hundehalter konnten mit einer Urkunde belegen, dass ihre Hunde den Nachweis über das Nichtvorliegen von gefahrdrohenden Eigenschaften (Wesenstest) erbracht haben. Somit entfällt für diese Hunde der Leinen- und Maulkorbzwang

Insgesamt wurden aber erhebliche Verstöße sowohl gegen die Hundehalterverordnung als auch gegen die Hundesteuersatzung festgestellt. Es konnte kein Nachweis über das Vorliegen des Wesenstestes erbracht werden, trotzdem liefen die Hunde ohne Leine und Maulkorb. Ein Antrag bzw. die Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes konnte nicht vorgelegt werden, teilweise gaben die Hundehalter an, nicht in Rostock zu wohnen.

Die steuerlich nicht gemeldeten Hundehalter, wie auch diejenigen, die unter Nichtbeachtung der Vorschriften einen gefährlichen Hund gemäß der Hundehalterverordnung mit sich führten, haben mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. “Insgesamt konnte aber festgestellt werden, dass die Kontrollen erfolgreich verlaufen und auch von den Bürgern überwiegend positiv aufgenommen werden”, unterstrich Rostocks Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, Sebastian Schröder.

Auch in den kommenden Tagen und Wochen werden weiterhin Mitarbeiter unterwegs sein, um umfangreiche Kontrollen vorzunehmen. Wer also seinen Vierbeiner bis jetzt noch nicht steuerlich angemeldet hat, sollte das umgehend in seinem Ortsamt oder bei der Abt. Steuern, Neuer Markt 3, nachholen. Die erforderliche Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes ist beim Stadtamt der Hansestadt Rostock im Charles-Darwin-Ring 6 zu beantragen. x x

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